Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB: Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Heizöl)

§ 1 Anwendungsbereich; Schriftform

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts-und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers werden hiermit widersprochen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Alle Aufträge kommen durch schriftliche oder mündliche Bestätigung zu Stande. Als Auftragsbestätigung gelten auch die Auslieferung der Ware und das Übersenden der Rechnung.

2. Treten mehrere Käufer als Sammelbesteller auf, haften sie uns gegenüber als Gesamtschuldner für die gesamte Bestellung.

3. Unsere Mitarbeiter sind zum Inkasso berechtigt.

§ 3 Preise

1. Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart ist, sind die am Liefertag geltenden Preise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, maßgeblich und zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit; Rücktritt; Verzug

1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde; wir sind jedoch bemüht, die angegebenen Termine einzuhalten.

2. Der Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, wenn wir den Grund nicht zu vertreten haben. Zu solchen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, zählen Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nachträglich erschweren oder unmöglich machen (z.B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel oder Ausfall von Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw.). Diese Verzögerungen berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Über die Verzögerung bzw. Nichtverfügbarkeit wird der Käufer unverzüglich informiert und Gegenleistungen des Käufers werden unverzüglich erstattet. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss mindestens vier Wochen betragen. Der Rücktritt hat in Textform zu erfolgen.

3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies vereinbart oder für den Käufer zumutbar ist.

§ 5 Gewährleistung

1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte bei Auslieferung frei von Mängeln sind. Falls doch Mängel bestehen, verjähren Ansprüche daraus ein Jahr nach der Auslieferung der Ware. § 11 bleibt unberührt.

2. Werden Betriebs- oder sonstige Anweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder diese ansonsten unsachgemäß behandelt, so entfällt jede Gewährleistung.

3. Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen; bei Heizöl, Diesel- und beträgt die Frist 24 Stunden. Handelt es sich dabei um Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns diese unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich mitzuteilen. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befindet, zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Der Käufer ist auch verpflichtet, uns auf Verlangen unverzüglich Proben der beanstandeten Ware zur Verfügung zu stellen. Diese gelten nur dann als Nachweis für die tatsächlichen Eigenschaften der beanstandeten Ware, wenn uns Gelegenheit gegeben wurde, uns von einer einwandfreien Probeentnahme zu überzeugen. Die Kosten der Nachprüfung aufgrund einer unberechtigten beanstandeten Beanstandung trägt der Käufer. 

4. Im Falle, dass die Produkte mangelhaft sind, beschränken sich die Rechte des Käufers auf die Ersatzlieferung eines mangelfreien Produkts. Schadensersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen.

5. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Diese Ansprüche sind nicht abtretbar.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung in unserem Eigentum.

2. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, uns von Pfändungen sofort zu benachrichtigen und dabei die Pfandgläubiger anzugeben.

§ 7 Zahlung

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen bei Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar, falls nicht anders vereinbart. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.

Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 

2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle  von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

3. Die Ablehnung von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen der Sicherheitsleistung zu verlangen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

1. Für Schadenersatz haften wir nur, wenn wir bzw. unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Solche Ansprüche verjähren zwei Jahren nach dem Schadenseintritt.

2. Bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten nur die gesetzlichen Bestimmungen. 

§ 9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Für diese Geschäfts- und Lieferbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort ist Pocking.

3. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wird Passau als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

 

AGB: Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Vermietung)

Mietbedingungen:

1. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Abholung bzw. endet mit dem Zeitpunkt der Rückgabe bzw. Eintreffen der Mietsache auf dem Lagerplatz des Vermieters. 

2. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe bzw. Antransportes geht jegliche Haftung auf den Mieter über.

3. Der Mieter verpflichtet sich:Das Gerät vor Überanspruchung zu schützen‚Das Gerät nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Das Gerät gereinigt zurückzugeben, andernfalls werden die Reinigungskosten berechnet.

4. Schäden: Festgestellte Schäden hat der Mieter unverzüglich bekannt zu geben. Für fahrlässige Schäden und Reifenschäden haftet der Mieter. Grob fahrlässig wäre auch z.B. Trunkenheit am Steuer. Das gilt auch für die vom Mieter beauftragten Personen.

5. Treibstoff: Anfallende Kosten für Treibstoff gehen zu Lasten des Mieters. Maschinen werden betrankt ausgeliefert, bei Rückgabe festgestellter Fehlmengen werden in Rechnung gestellt.

6. An u. Abtransport: An und Abtransport gegen zu Lasten des Mieters, evtl. Versand der Mietsache geht auf Kosten und Gefahr des Mieters. Grundsätzlich hat der Mieter eine Rückbringpflicht zum vereinbarten Standort.

7. Schäden: Alle durch die und an der Mietsache verursachten Schäden gehen zu Lasten des Mieters. Das Mitfahren von Kindern und nicht beauftragten Personen ist untersagt.

8. Ausfall: Für Schäden, die dem Mieter durch Ausfall des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter nicht.

9. Betriebsstunden: Die Betriebsstunden sind am Schlepper zu erfassen. Wir verlangen genaue Angaben über die Feldgröße in ha. Sollten sich bei Nachprüfung anderer Tatsachen geben, so hat der Mieter mit Konsequenzen zu rechnen.

10. Zahlung: Ist der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises im Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache sofort zurückzunehmen. In diesem Falle ist der Mieter jedoch verpflichtet die Miete bis zur vertragsmäßigen Beendigung des Mietverhältnisses weiter zu zahlen.

11. Erteilung: Die Mietsache ist zu verweigern, wenn die notwendigen Führerscheinklassen nicht vorhanden sind, bzw. fahrlässiger Umgang mit der Mietsache betrieben wurde.

12. Versicherung: Die Mietgegenstände sind Vollkasko versichert, mit 1000 Euro Selbstbeteiligung. Vorsätzliche und grob fahrlässige Schäden hat der Mieter selbst zu tragen.

13. Straßenverkehrszulassungsordnung: Der Mieter hat sich bei Übernahme der Mietsache selbst zu vergewissern, dass die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung eingehalten werden, d.h. die Fahrzeuge in verkehrssicherem Zustand sind.

AGB: Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Leistung)

Allgemeines

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Verträge, soweit diese nicht ganz oder teilweise durch schriftliche Vereinbarungen geschlossen sind. Art und Umfang einer Leistung können schriftlich oder telefonisch geschlossen werden.

1. Preise

  • Unsere Angebote sind freibleibend. Ergänzungen oder Änderungen des Vertragsangebots durch den Kunden gelten als neues Angebot. Die zuvor genannten Arbeitspreise gelten unter normalen Ernte- und Arbeitsbedingungen. Die von uns genannten Preise für Leistungen beinhalten nicht die Versicherung. Sie verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Bei Dauerschuldverhältnissen ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf von 3 Monaten seit Auftragserteilung über eine Erhöhung der Preise entsprechend seinen gestiegenen Betriebskosten mit dem Auftraggeber zu verhandeln. Sollte der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, erst zu einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt werden können, sind wir berechtigt, bereits angefallene Kosten für Anfahrt, Arbeitsvorbereitung und Personaleinsatz gesondert zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  • Bei erschwerten Bedingungen wie zum Beispiel extremer Nässe, Lagerfrucht, Sturmschäden, Fremdkörperbesatz oder Ähnlichem kann der Auftragnehmer angemessene Preiszuschläge verlangen. Sollte die Arbeitserledigung witterung- oder bodenbedingt nur noch mit einem unzumutbar hohem technischen Aufwand zu realisieren sein, ist der Auftragnehmer nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet.
  • Das Auftreten von Erschwernissen ist dem Auftraggeber durch uns (Auftragnehmer) unverzüglich mitzuteilen, mit dem Hinweis, dass Aufschläge verlangt werden. Sofern der Auftraggeber vor oder während der Arbeitserledigung Sonderwünsche geltend macht, die bei Vertragsabschluss nicht vereinbart waren, kann der Auftragnehmer die damit verbundenen Mehrkosten in Rechnung stellen.

2. Ausführung

  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten zeitgerecht und ordnungsgemäß nach Absprache mit dem Auftraggeber durchzuführen. Er stellt geeignete Maschinen und Geräte für die Arbeitserledigung bereit. Insofern haften wir im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Durchführung von Arbeiten mit den von uns gestellten Maschinen, Geräten und Arbeitskräften. Die Bedienung und Einstellung unserer Maschinen erfolgt durch unsere Mitarbeiter.

3. Termine

  • Bei Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. schlechte Witterungsbedingunegn, Betriebsstörungen, Bestehen behördlicher Verbote, höhere Gewalt oder vergleichbare Umstände, sind wir nicht an fest vereinbarte Termine gebunden. Wir sind sodann berechtigt, die vorliegenden Aufträge in der Reihenfolge Ihrer Annahme bei uns durchzuführen.
  • Der Auftraggeber kann bei Terminüberschreitungen von dem Vertrag mit uns zurücktreten, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben und wenn der Auftraggeber uns zuvor eine (erfolglos verstrichene) angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Auftrages gesetzt hat.

4. Verkehrssicherungspflicht

  • Im Rahmen der Auftragserteilung werden öffenliche Straßen mit Fahrzeugen des Auftragnehmers befahren. Die Beschmutzung der Fahrbahn kann dabei nicht ausgeschlossen werden.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer gegenüber, die Verschmutzung der Straße unverzüglich zu beseitigen oder die Gefahrenstelle bis zur Reinigung der Fahrbahn in gesetzlich vorgeschriebener Weise abzusichern und dann die Verschmutzung unverzüglich zu beseitigen bzw. die verschmutzte Stelle unverzüglich zu säubern. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass zuständige Stellen derartige Gefahrenstellen auf Kosten des Verantwortlichen beseitigen dürfen (Ersatzvornahme).
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Zusammenhang gegenüber dem Auftragnehmer, diesen von sämtlichen Schadenersatz- und Haftungsansprüchen Dritter freizustellen, die auf der Nichtvornahme der Reinigung der Straße oder durch die nicht rechtzeitige Reinigung der Straße durch den Auftraggeber beruhen. Der Auftraggeber übernimmt insofern die volle zivilrechtliche Haftung.
  • Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, Kosten, die durch eine öffentlich angeordnete und durchgeführte Ersatzvornahme im Fall des Verstoßes des Auftraggebers gegen die hier übernommenen Pflichten zulasten des Auftragnehmers entstehen, zu übernehmen bzw. diese dem Auftragnehmer zu erstatten.

5. Haftung

  • Die Erhebung der Mängelrüge durch den Auftraggeber entbindet diesen nicht von seiner Zahlungspflicht. Sollte der Auftrag vom Auftraggeber kurz vor oder während der Arbeitserledigung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen zurückgezogen werden, haftet der Auftraggeber für unseren dadurch entstandenen Schaden. Unser Anspruch auf (Teil-) Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeiten bleibt davon unberührt.
  • Werden Arbeiten nach bestimmten Weisungen des Auftraggebers von uns ausgeführt, so haften wir nicht für deren Erfolg noch für etwaige Folgeschäden, die aufgrund der Weisung eingetreten sind. Werden Dritte geschädigt, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. 
  • Der Auftraggeber haftet auch für Verzögerungen, welche darauf beruhen, dass nicht unsere Geräte und Mitarbeiter eingesetzt werden.
  • Der Auftraggeber ist stets verpflichtet, einen etwaigen Schaden, der ihm durch unsere Leistung oder Lieferung entstanden ist, so gering wie möglich zu halten.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, alle verbindlichen und öffentlich einsehbaren Kabel- und Leitungspläne der durch den Auftragnehmer zu bearbeitenden Fläche einzusehen und den Auftragnehmer auf den Verlauf etwaiger unterirdischer Leitungen genau hinzuweisen. Wird bei der Auftragsausführung durch den Auftragnehmer eine unterirdische Leitung beschädigt, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jegliche Haftung gegenüber Dritten frei und haftet zugleich für Schäden, die an den Maschinen des Auftragnehmers entstehen sowie für Folgeschäden. 
  • Diese Haftungsfreistellung zugunsten des Auftragnehmers gilt nicht, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Auftragsdurchführung unmissverständlich auf Leitungen hingewiesen hat und diese dann durch den Auftragnehmer durch Nichtbeachtung des Hinweises beschädigt werden.
  • Diese Haftungsfreistellung gilt jedoch vollumfänglich zugunsten des Auftragnehmers auch in dem Fall, dass dieser unterirdische Leitungen beschädigt, deren Verlauf allgemein unbekannt ist. 
  • Soweit wir haften, sind wir berechtigt, etwaige Schäden selbst zu beseitigen.

6. Rücktrittsrecht

  • Wir können die Ausführung von Arbeiten aus Witterungsgründen und bei nicht ordnungsgemäßer Vorbereitung der Flächen oder der Kulturen ablehnen.

7. Weiters gelten unsere allgemeinen AGB`s